UVV-Prüfung

UVV-Prüfung von Toren nach ASR A1.7: Ihre Sicherheit, unsere Expertise

Rechtssicherheit und Unfallschutz: Die Pflicht zur Torprüfung
Als Betreiber von kraftbetätigten Toren in gewerblichen Arbeitsstätten tragen Sie eine hohe Verantwortung. Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht [1].
 
Die Grundlage hierfür bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) „Türen und Tore“. Diese Vorschriften verlangen, dass kraftbetätigte Tore mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen [2].

Warum ist die ASR A1.7 so wichtig?
Die ASR A1.7 konkretisiert die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Toren. Sie stellt sicher, dass von den Toren keine Gefahren ausgehen – insbesondere durch Quetsch-, Scher- oder Einzugsstellen. Die Einhaltung schützt Ihre Mitarbeiter, vermeidet teure Sachschäden und sichert Sie im Schadensfall rechtlich ab.
Der Prüfumfang: Was Torservice MK für Sie leistet
Unsere Sachkundigen von Torservice MK führen die UVV-Prüfung streng nach den Vorgaben der ASR A1.7 durch. Der Prüfumfang umfasst alle sicherheitstechnischen und funktionalen Aspekte Ihrer Toranlage:
Prüfbereich Details der Prüfung Relevanz nach ASR A1.7
Sicherheitseinrichtungen
Funktionstest aller Schutzeinrichtungen
(Lichtschranken, Kontaktleisten, Not-Aus-Schalter).
Zentrale Anforderung: Schutz vor Quetsch- und Scherstellen.
Schließkraftmessung
Messung der dynamischen und statischen
Schließkräfte an den Hauptschließkanten.
Kritisch: Einhaltung der maximal zulässigen Kräfte, um Verletzungen zu verhindern.
Mechanische Komponenten
Überprüfung von Torsionsfedern, Seilen, Rollen, Scharnieren und der Befestigung.
Funktionssicherheit: Gewährleistung eines einwandfreien Torlaufs und Vermeidung von Ausfällen.
Elektrische Steuerung
Sicht- und Funktionsprüfung der Steuerung, Verkabelung und des Antriebs.
Betriebssicherheit: Korrekte Funktion der Automatik und der Notentriegelung.
Dokumentation
Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls mit Mängelliste und Prüfplakette.
Rechtssicherheit: Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung gegenüber Behörden und Versicherungen.
Ihre Vorteile mit Torservice MK: Sicherheit, die sich auszahlt
 
Wir bieten Ihnen mehr als nur eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Mit Torservice MK profitieren Sie von:
Rechtssicherheit: Ein lückenloses Prüfprotokoll nach ASR A1.7, das im Schadensfall Ihre Sorgfaltspflicht belegt.
 
  • Unfallvermeidung: Durch die frühzeitige Erkennung von Mängeln minimieren wir das Risiko von Personen- und Sachschäden.
 
  • Werterhalt: Die Prüfung ist die Basis für eine gezielte Wartung, die die Lebensdauer Ihrer Toranlagen verlängert.
 
  • Transparente Kosten: Wir informieren Sie vorab über notwendige Reparaturen und bieten faire, transparente Preise.
Was passiert bei Nichteinhaltung der UVV-Prüfung?
Die Konsequenzen einer unterlassenen oder fehlerhaften UVV-Prüfung können gravierend sein:
 
  • Bußgelder: Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht drohen empfindliche Bußgelder.
 
  • Versicherungsschutz: Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn die jährliche Prüfung nicht nachgewiesen werden kann.
 
  • Haftung: Bei einem Unfall haften der Betreiber und unter Umständen die verantwortlichen Personen persönlich.